Betriebshaftpflichtversicherung - Mit Betriebshaftpflicht Risiken absichern
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird auch Firmenhaftpflichtversicherung genannt.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche ab, die durch Schäden aufgrund betrieblicher Tätigkeiten an einer Sache oder Person verursacht wurden.
Bei Schäden die durch einen Mitarbeiter eines Betriebes verursacht werden, haftet entweder der Betrieb oder der Geschäftsführer.
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Schadensersatzansprüche können entstehen, wenn Betriebsangehörige ihre berufliche Tätigkeit ausüben, Unfälle verursacht werden, Arbeitmaschinen benutzt oder falsch genutzt werden, wenn Montage oder Schweißarbeiten auf fremden Grundstücken durchgeführt werden oder wenn Regressionsansprüche der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse nach einem Betriebsunfall eintreten. |
Genau wie die Berufshaftpflichtversicherung, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Unternehmen von existentieller Bedeutung. Es ist schließlich Möglich, dass nach einem gravierenden Fehler und einer horrenden Schadensersatzforderung das ‚Aus’ des Betriebes bevorsteht.
Eine Schadensersatzforderung kann häufig nicht privat beglichen werden. Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater gehören zu den Berufsgruppen, die gar nicht ohne die Berufshaftpflicht praktizieren dürfen. Für andere Unternehmen ist sie allerdings auch zwingend notwendig.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für folgende Leistungen: 1. Die Begutachtung des Schadens durch einen Spezialjuristen um nachzuvollziehen, ob und in welcher Höhe der Schadensanspruch gewährleistet ist. 2. Wenn der Anspruch gewährleistet ist, die Zahlung der Forderung. 3. Das Abhalten von unberechtigten Schadensersatzforderungen. 4. Die Kosten von Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung.
Bei der Betriebshaftpflicht-Versicherung spricht man von passivem Rechtsschutz, da die Kosten eines Rechtsstreits übernommen werden, in dem unberechtigte Klagen erhoben worden sind.
Die Beiträge einer Betriebshaftpflichtversicherung können als Betriebskosten abgerechnet werden. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung sind neben dem Geschäftsführer auch alle Mitarbeiter versichert.
Die Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung sind abhängig von der vereinbarten Deckungssumme. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, dass eine passende Deckungssumme vereinbart wird, da der Betrieb im Falle eines Schadens unbegrenzt haftet. Es ist auch zu beachten, dass in der heutigen Zeit häufig sehr hohe Summen als Schadensersatz eingefordert werden können.
Beitragshöhe, Leistungsumfang und Vertragsklauseln sind wichtige Aspekte der Betriebshaftpflichtversicherung. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen durchgeführt werden.
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