Wertpapierdepots - das wichtigste zum Wertpapierdepot
Ein Kreditinstitut verwendet so genannte Wertpapierdepots um eigene oder vom Kunden hinterlegte Wertpapiere und Fonds zu verwahren und zu verwalten. Und die Verbuchung von Edelmetallen erfolgt ebenfalls auf Depots.
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Bei Fonds ist satt Wertpapierdepot auch der Begriff Anlagekonto üblich. Die Gesamtheit aller Anlagen eines Anlegers wird auch als Depot oder Portfolio bezeichnet. Das Kreditinstitut führt eigene Wertpapierdepots zu technischen- und Verrechnungszwecken. Unterschieden werden kann in Depot A für den Eigenhandel des Kreditinstitutes, Depot B für Kommissionsgeschäfte (Aktivitäten der Kunden) und Nonvaleurs für das Ausbuchen wertloser Papiere. |
Um beispielsweise Wertpapiere kaufen und verkaufen zu können muss der Kunde, also der Anleger bzw. Investor, normalerweise ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut eröffnen.
Heutzutage wird der Wertpapierhandel hauptsächlich elektronisch abgewickelt. Das Depot im klassischen Sinnbild existiert kaum noch, die Funktion der Aufbewahrung erfüllt ein Depotkonto, welches der Kunde bei dem Kreditinstitut besitzt.
Auf dem Depotkonto eines Investors werden der Wertpapierbestand des Anlegers und auch alle Käufe bzw. Verkäufe an Wertpapieren verbucht. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich zum Beispiel um Aktien, Anleihen oder Fonds. Der Inhaber des Depots erhält regelmäßig, mindestens jährlich, einen Depotauszug, dieser beinhaltet Stückzahl und Wert aller Anlagen. Dividenden, Zinsen und Depotgebühren werden in der Regel auf einem Verrechnungskonto verbucht. Die Depotgebühren werden von dem Kreditinstitut erhoben für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots. Diese Gebühren sind häufig nach Art und Höhe der Bestände gestaffelt. Manche Fondsgesellschaften und Direktbanken offerieren auch kostenfreie Depotführung.
Normalerweise kann der Kunde zu jedem Zeitpunkt über die Wertapapiere in seinem Depot verfügen. Börsentäglich kann dieser kaufen und verkaufen.
Depotkonten können als Einzelkonten aber auch als Gemeinschaftskonten geführt werden. Bei einem Gemeinschaftskonto muss festgelegt werden ob lediglich eine gemeinsame Verfügung durch beide Inhaber möglich sein soll oder ob jeder Inhaber allein über das Depot verfügen kann. Verheiratete Personen verwenden häufig ein Gemeinschaftskonto.
Mittels eines Depotübertrages können Wertpapier- und Fondsbestände in der Regel von einem Depot auf ein anderes übertragen werden. Sowohl die Übertragung des gesamten Depots als auch die Übertragung einzelner Wertpapiere ist möglich. Das Kreditinstitut darf für diesen Übertrag in der Regel keine eigenen Gebühren erheben.
Die rechtliche Grundlage für die Führung von Depots bildet das Depotgesetz. Für Depots gelten die gleichen rechtlichen Regeln, wie für Konten, so ist beispielsweise für die Eröffnung eines Depots eine Legitimationsprüfung notwendig. Wertpapierdepots werden zudem im Rahmen des Kontenabrufverfahren gemeldet.
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