Giro-Konto - Die wichtigsten Informationen zum Thema Girokonto und Giro-Konto Eröffnung.
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Das Girokonto im Vergleich - die wichtigsten Infos zum kostenlosen Giro-Konto

Das Girokonto ist ein Bankkonto, welches der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehres dient. Der Begriff hat seinen Ursprung im Italienischen „il giro“, dies bedeutet „der Kreis“. Es weist auf die Möglichkeit hin, das Geld „kreisen“ zu lassen. Es ist eine Art Drehscheibe für den bargeldlosen Geldverkehr.

Das Girokonto wird von einem Kreditinstitut geführt und Zahlungen werden zu Lasten bzw. zu Gunsten des Girokontos gebucht.
Mittels Bareinzahlungen, Barabhebungen, Lastschriften, Daueraufträgen und Überweisungen kann der Kontoinhaber über das Girokonto verfügen. Meist können die Aufträge beispielsweise schriftlich, per Selbstbedienungsterminals und mittels Online Banking erfolgen.

Normalerweise wird eine Kontoführungsgebühr erhoben, als Pauschale oder je Buchungsposten. Viele Kreditinstitute ermöglichen Giro-Konten ohne bzw. mit geringeren Gebühren, unter der Voraussetzung, dass das Konto nur mittels Online Banking geführt wird. Einige Kreditinstitute bieten besondere Girokonten für Schüler, Auszubildende und Studenten, welche meist mit wenigen oder gar keinen Gebühren verbunden sind. In wenigen Fällen sind die Gebühren abhängig von einem festen monatlichen Geldeingang auf dem jeweiligen Girokonto.

 

Ein Guthaben auf dem Girokonto wird in der Regel gering verzinst, die Verzinsung einer Überziehung ist dagegen relativ hoch. Wenn das Guthaben für die Verfügungen/Aufträge nicht ausreicht, gewährt die Bank einen Kontokorrentkredit, dieser muss vertraglich vereinbart sein. Voraussetzungen für die Gewährung sind meistens eine entsprechende Bonität (Zahlungsfähigkeit, Liquidität) und in Deutschland die Akzeptanz der SCHUFA Klausel. In der Regel erfolgt bereits bei der Kontoeröffnung eine Anfrage bzw. Meldung bei der Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung (Schufa).

Das Kreditinstitut rechnet in regelmäßigen Abständen, meist quartalsweise, das Giro-Konto ab und belastet dieses mit Gebühren und eventuellen Überziehungszinsen. Wenn ein Fehler auftritt muss der Kontoinhaber gemäß AGB diesen Abschlüssen innerhalb von sechs Wochen widersprechen.
Häufig werden Debit Karten, die über das Girokonto abgewickelt werden, angeboten und genutzt (EC/Maestro Karte). Debit Karten ermöglichen meistens die bargeldlose Bezahlung und das Abheben von Bargeld an Geldautomaten.

Das Kreditinstitut ist verpflichtet dem Kontoinhaber Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen, dies erfolgt häufig über Kontoauszugsdrucker. In seltenen Fällen erfolgt eine Zustellung der Kontoauszüge via Post, meistens dann, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes keine Kontoauszüge mittels eines Kontoauszugsdruckers erstellt wurden. In der Regel ist diese Zustellung mit Kosten verbunden. Der Kontoauszug wird in vielen Fällen bereits elektronisch bereitgestellt
Ein Girokonto ist auch ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 Handelsgesetzbuch, bei dem täglich ein Saldo, welcher einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird (Kontokorrentkonto).
Die Kündigung eines Girokontos ist in der Regel für den Kontoinhaber jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und gebührenfrei möglich. Das Kreditinstitut kann unter der Maßgabe der ZKA-Empfehlung das Konto kündigen
Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kann ein Girokonto auch für Minderjährige eingerichtet werden.
Löhne und Gehälter wurden früher bar ausbezahlt (Lohntüten). Heute ist eine Gehaltszahlung ohne Giro-Konto fast unmöglich.

Zinsen, Onlinebanking und sonstige Konditionen sind wichtige Aspekte vom Giro-Konto. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich durchgeführt werden, um das optimale Girokonto zu finden.

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Auf manchen Girokonten werden genau so hohe Zinsen gezahlt wie auf den Sparkonten der Banken. Hier sollte also immer ein Zinsvergleich durchgeführt werden.