Riester Rente - Wichtige Informationen zum Thema Riesterrente: Voraussetzungen, Leistungen und steuerliche Aspekte.
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Die Voraussetzungen und Leistungen der Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland, die durch Zulagen bzw. Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten staatlich gefördert wird. Der Begriff „Riester Rente“ ist auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückzuführen. Dieser  befürwortete auf Grund der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage.

Die Riester-Rente ist eine freiwillige private oder betriebliche Altersvorsorgemöglichkeit, die den Weg der Kapitaldeckung geht. Dabei werden in der Regel die Beiträge der versicherten Personen am Kapitalmarkt angelegt und für jeden einzelnen Versicherten wird ein Deckungskapital gebildet. Dieses soll später die zu zahlenden Leistungen decken.

Innerhalb der Einzahlungsphase werden die Beiträge zur Riester-Rente in förderfähige Sparformen angelegt. Die Anbieter der verschiedenen Vermögensanlageformen haben aus der schon vorhandenen Angebotspalette spezielle, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Tarife entwickelt, die Bezeichnungen bleiben gleich, erfüllen aber in ihren Sonderformen die Bedingungen zur Riester-Rente.

Die möglichen Sparformen der Riesterrente müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft und zertifiziert sein. Bestätigt wird mit diesem Zertifikat die Einhaltung der staatlichen Förderungskriterien und damit die Förderfähigkeit.

 

Zu den förderfähigen Sparformen der Riester-Rente zählen Banksparpläne und Fondssparpläne, die mit Auszahlungsplänen verknüpft sind, die klassische Private Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung, Pensionskassen, Pensionsfonds und teilweise Direktversicherungen.
Die freiwillige Altersvorsorge wird durch eine Altervorsorgezulage bzw. durch einen Steuer reduzierenden Sonderausgabenabzug gefördert. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden und fließt in den Vertrag.
Gefördert werden nur Anlagen, die eine lebenslange, steigende bzw. gleich bleibende monatliche Auszahlung ab Rentenbeginn versichern. Diese Anlagen müssen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum Beginn der Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung gebunden sein. Die Anlagen dürfen in der Regel weder beliehen noch anderweitig verwendet werden können. Zudem ist eine Pfändung ausgeschlossen.

Wer Anspruch auf Förderung hat, kann dem § 10 a EStG entnommen werden. Folgende Personen haben derzeit im Regelfall Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn diese der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
Jede Person, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt / gezahlt hat:

Personen, die keinen Anspruch besitzen sind nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige und Studenten, freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen, Altersrentner und Bezieher einer Rente auf Grund verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Tätigkeit und sozialversicherungsfreie geringfügig Beschäftigte.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der privaten Altersversorgung mit der Riesterrente. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

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