Rürup Rente - Wichtige Informationen zur Rürup Rente: Leistungen, Voraussetzungen und steuerliche Aspekte.
Rubriken:   Geld anlegen   |   Fonds   |   Rente   |   Private Finanzen   |   Versicherungen   |   Immobilienfinanzierung   |   Kredite   |   News
Sie sind hier: Startseite >> Rente >> Rürup Rente


Rürup Rente - Voraussetzungen und Leistungen der Rüruprente

Bei der Rürup-Rente (Basisrente) handelt es sich um eine staatlich subventionierte Altersvorsorge, die in einem Rentenversicherungsvertrag begründet liegt. Die Rürup-Rente entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente. Es existiert hierbei kein Kapitalwahlrecht, die angesparte Kapitalsumme darf nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern muss lebenslang in Form einer monatlichen Rente geleistet werden.

Rürup-Verträge können nicht übertragen, beliehen, vererbt oder verschenkt werden, denn das damit angesparte Kapital dient der Altersvorsorge des Vertragsnehmers.
Für Rürup-Renten existieren spezielle Tarife für konventionelle Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen.

Hauptzielgruppe der Rürup-Rente sind Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung, denn diese haben in der Regel bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit mehr eine steuerbegünstigte Altersvorsorge zu betreiben.
Die Förderung der Riester-Rente oder eine betriebliche Altersvorsorge können durch Selbständige nicht genutzt werden. Aber auch Angestellte können sich die Rürup-Rente zunutze machen. Durch die Rürup-Rente und den Sonderausgabenhöchstbetrag von normalerweise 20.000,00 Euro pro Jahr und Person können auch Angestellte zusätzliches Kapital für Ihr Alter aufbauen und von Steuerförderungen profitieren.
Unter folgenden Voraussetzungen sind die Beiträge zum Aufbau einer Rüruprente als Sonderausgaben abziehbar, im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge.

 

Lediglich die Auszahlung einer monatlichen und lebenslangen Rente darf im Versicherungsvertrag verankert sein. Die Rentenzahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen. Die Ansprüche aus dem Vertrag dürfen weder vererbbar, beleihbar, kapitalisierbar noch veräußerbar sein.
In der Regel kann ein derartiger Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden und eine Auszahlung ist vor Rentenbeginn unmöglich. Das angesparte Kapital zählt gemäß Sozialgesetzbuch nicht als verwertbares Vermögen und darf daher beispielsweise beim Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt werden. Auch eine Pfändung während der Ansparzeit ist nicht möglich. Zu beachten ist dabei, dass der Abschluss des Vertrages und die Einzahlung vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt. Eine spätere Rentenzahlung kann generell oberhalb des pfändungsfreien Teils gepfändet werden.

Beiträge zur Rüruprente können in der Regel gestaffelt von 2005 an steuerlich geltend gemacht werden. 2006 sind davon 62 Prozent steuerlich ansetzbar und dieser Anteil steigt bis 2025 jährlich um 2 Prozent. Die aus der Rüruprente stammenden Rentenleistungen sind bis 2040 begrenzt steuerpflichtig.
Zu Beginn der Rentenzahlungen wird der steuerpflichtige Anteil normalerweise festgesetzt und gilt lebenslang. Die ab 2005 erstmalig ausgezahlte Renten müssen zu 50 Prozent versteuert werden und bis 2020 erhöht sich der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um 2 Prozent, nachfolgend bis 2040 steigt dieser um 1 Prozent. Ab 2040 sind erstmalig ausgezahlte Renten voll zu versteuern.

Verstirbt der Versicherte innerhalb der Ansparhase verfällt das Vermögen in der Regel zugunsten der Versichertengemeinschaft (Versicherer und seine überlebenden Versicherten). Die Versicherungswirtschaft offeriert jedoch unterschiedliche Maßnahmen, um dem zu entgehen. Beispielsweise kann der Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenrente kombiniert werden, die Höhe dieser ist vorher festzulegen. Außerdem kann zum Beispiel eine Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Fall des Todes vor Rentenbeginn, abgeschlossen werden, diese wird jedoch üblicherweise nicht steuerlich gefördert.
Wenn der Versicherte innerhalb der Rentenphase verstirbt verfällt normalerweise das eingezahlte Kapital, das praktisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausgezahlt wurde. Eine Rentengarantiezeit gibt es in der Regel nicht. Wenn der Versicherte verheiratet ist, kann eine Hinterbliebenenrente für den Partner vereinbart werden. Hierfür existieren verschiedene Modelle.
Ebenfalls können unterschiedliche Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge sind in der Regel wie die der Rürup-Rente steuerlich gefördert. Hinterbliebenenrenten und Berufsunfähigkeitsrenten zählen hierzu.

Rendite, steuerliche Förderung und Zukunftssicherheit sind wichtige Aspekte der privaten Altersversorgung mit der Rüruprente. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Anbietervergleich und ein individuell ausgearbeitetes Angebot zur Rürup Rente an. Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Finanzexperten bekommen Sie einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Vorschlag zum Thema Rürup Rente von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zur Rürup Rente kompetent beantworten kann.