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Steuer sparen - Infos und Tipps zum Steuern sparen

Wer Einkommen erzielt, hat meistens mit dem Finanzamt und mit Steuern zu tun. Sicherlich ist es deprimierend zu sehen, wie wenig Geld nach Abzug aller Steuern heutzutage noch verbleibt.

Auch wenn man nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann man freiwillig Auskunft geben, denn schließlich muss bzw. sollte kein Geld verschenkt werden.
Die Frist beträgt zwei Jahre, für die Steuererklärung 2004 war der letzte Termin der 31.12.2006. 

Eine freiwillige Steuererklärung zahlt sich in der Regel aus, wenn man beispielsweise nicht das gesamte Jahr beschäftigt war oder wenn man außergewöhnliche Belastungen (zum Beispiel Unterhaltsleistungen) geltend machen kann. Außerdem lohnt sie sich meistens zum Beispiel, wenn man in dem betreffenden Jahr geheiratet hat, eine Haushaltshilfe beschäftigt wurde, wenn die Werbungskosten und Sonderausgaben über den Pauschbeträgen liegen oder wenn Verluste entstanden sind, welche von dem zu versteuernden Vermögen abgezogen werden können. Dies sind nur einige Muster, in vielen Fällen bringt eine freiwillige Steuererklärungen noch den einen oder anderen Euro in die Kasse. Auch ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich lohnen, denn laut Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid falsch.

 

Der Sparerfreibetrag wird beispielsweise zum vierten Mal gekürzt (2007). Doch man kann einen Teil seines Vermögens auf die Kinder übertragen, um Steuern zu sparen, Kinder haben in der Regel einen Freibetrag für Dividenden und Zinserträge. Wenn die Kapitalerträge des Kindes den Freibetrag überschreiten, ist es den Eltern möglich eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (bei der Bank) zu stellen. Kinder sind in der Regel nicht steuerpflichtig, deshalb fallen dann bei Auszahlung der Kapitalerträge keine Steuern an. Alle 10 Jahre können auf das Kind bis zu 205.000,00 Euro übertragen werden und das ohne, dass dafür Schenkungssteuer angesetzt wird. Zu beachten ist dabei, dass wenn das Geld einmal auf das Kind übertragen wurde, die Eltern nicht mehr ohne weiteres darüber verfügen können. Das Geld kann zum Beispiel in die Ausbildung investiert werden (im Rahmen des Sorgerechts). Dem Kind steht das Kapital ab dem 18. Lebensjahr zur freien Verfügung. Bei der Vermögensübertragung sollte die Einkommensgrenze (7.680,00 Euro) nicht außer Acht gelassen werden, denn wenn die jährlichen Einnahmen des volljährigen Kindes diesen Betrag übersteigen, entfallen in der Regel Ansprüche auf Ausbildungsfreibeträge, Kindergeld, Kinderfreibeträge und der Entlastungsbeiträge für unverheiratete Alleinerziehende. Die Einkommenshöhe wirkt sich auch auf die kostenlose Mitversicherung des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung und auf den BAföG-Anspruch aus.

Im Bereich der Miete und Vermietung können in der Regel ebenfalls Steuern gespart werden, sei es als Immobilieneigentümer oder als Mieter. Lässt beispielsweise ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren, erstattet das Finanzamt in der Regel 20 % der Handwerkerkosten in Form einer Steuerermäßigung, Materialkosten werden normalerweise nicht erstattet. Das Finanzamt gewährt normalerweise 600,00 Euro im Jahr (Höchstbetrag).
Meist ist der Mieter vertraglich zu so genannten Schönheitsreparaturen verpflichtet. So sind beispielsweise Kosten für das Tapezieren, Streichen und Kalken der Wände und Kosten für das Entfernen von Wand- und Deckenrissen im Regelfall abzugsfähig. Erstattet werden auch kleine Ausbesserungsarbeiten und Instandhaltungen, zu denen der Mieter verpflichtet ist (nach der II. Berechnungsverordnung). Kosten für eine kleine Heizungsreparatur (nicht deren vollständige Wartung) sind ein Beispiel hierfür. Das Finanzamt beteiligt sich in der Regel bei diesen Kosten bis zu einer Höhe von 150,00 Euro.

Diese und weitere Beispiele ermöglichen es Steuern zu sparen. Da sich die gesetzlichen Regelungen stetig ändern, sollte man sich im Internet, in der Presse etc. regelmäßig informieren.
Bares Geld und damit auch Steuern einsparen kann man jedoch auch im täglichen Leben. In dem man zum Beispiel Spritsparend fährt oder kleinere Wege zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmittel zurücklegt (Mineralölsteuer).
Ab 2007 gilt die erhöhte Mehrwertsteuer. Doch auch wer größere Anschaffungen nicht schon 2006 getätigt hat, kann hoffen. Es ist damit zu rechnen, dass viele Anbieter eine Rabattwelle starten. Dadurch soll die durch die Mehrwertsteuererhöhung zu erwartende Kaufzurückhaltung durchbrochen werden. So kann es sogar günstiger sein, dass man bis 2007 gewartet hat.

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