Was man zur Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wissen sollte und was die Gewässerschadenhaftpflicht absichert
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch häufig als Öltankversicherung bezeichnet. Jeder, der im Besitz eines Heizöltanks ist, sollte über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nachdenken.
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Denn grundsätzlich muss jeder Öltank-Besitzer für Schäden haften, die durch die Anlage entstehen, dabei spielt die Frage nach der Verschuldung keine Rolle. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in dem Wasserhaushaltsgesetz, demnach muss der Besitzer in unbegrenzter Höhe für den Schaden haften. Manch ein Besitzer einer solchen Anlage ist sich dem Risiko nicht bewusst. Doch im Schadensfall kann es sehr teuer werden. |
Ein Beispiel: Der Öltank einer Heizung liegt im Boden. Wird dieser undicht, so versickert Öl im Erdreich und kann zudem ins Grundwasser gelangen. Der Schaden, der hierbei entsteht ist gravierend. Auf behördliche Anweisung muss das kontaminierte Erdreich abgetragen werden und auf einer entsprechenden Sondermülldeponie gelagert werden. Für die Kosten, die hieraus entstehen, muss der Besitzer des Öltanks aufkommen. Heute sind zahlreiche Schäden bekannt, die entstehen können. Allein bei dem Befüllen des leeren Tanks durch ein Tankfahrzeug können geringe Mengen Öl ins Erdreich eindringen. Für solche Schäden kommt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auf.
Grundsätzlich wird die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung nicht nur von Hauseigentümern benötigt, sondern auch von Mietern von Häusern, die über eine Ölheizung mit unterirdischem oder oberirdischem Öltank verfügen.
Die Anlage stellt in jedem Fall ein hohes Risiko dar. Dies kann man mit einem sehr einfachen Rechenbeispiel belegen. Bereits ein Liter Heizöl kann rund eine Millionen Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Wenn ein Öltank undicht wird kann man sich vorstellen, welche immensen Kosten auf den Besitzer zukommen, vor allem wenn das Öl noch in Flüsse oder ins Grundwasser gelangt.
Die finanziellen Folgen von diesen Schäden werden von der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt. Dabei prüft die Versicherung zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Bei unberechtigten oder zu hohen Ansprüchen leistet die Gewässerhaftpflichtversicherung eine Abwehr und bietet in diesem Zusammenhang eine Art Rechtschutz an. In der Regel deckt die Versicherung dabei auch die Schäden ab, die am eigenen Haus und Grundstück entstehen. Versichert sind sowohl Personen- und Sachschäden, als auch Vermögensschäden. Die Schadensregulierung erfolgt bei berechtigten Ansprüchen bis zur maximalen im Vertrag festgelegten Versicherungssumme.
Beim Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte daher auf eine ausreichende Versicherungssumme bzw. Deckungssumme geachtet werden. Grundsätzlich lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter, denn die Beiträge können sehr unterschiedlich sein. Doch der jährliche Beitrag ist im Gegensatz zu manch anderen Versicherungen sehr gering, wenn man bedenkt welches Risiko hierdurch abgedeckt wird.
